Deutsche Botschaft Bangkok, Einkommensbescheinigung für Immigration

Auf Anfrage wurde bestätigt: das von der Deutschen Botschaft und auch den Honorarkonsuln (Chiang Mai, Pattaya, Phuket), Einkommensbescheinigungen auf der Basis vorgelegter Nachweise (wie Renten- und Einkommensnachweise) weiterhin ausgestellt werden.

Die Vertretungen Deutschlands werden sich nicht den Auslandsvertretungen von GB, USA und Australien anschließen, die ab 2019 diese Bescheinigungen nicht mehr ausstellen werden.
(Artikel aus dem Wochenblitz)

Der Deutschen Botschaft liegen keine Informationen vor, dass die Immigration ab 2019 deutsche Bescheinigungen nicht mehr anerkennen wird. Allerdings kann es evtl. sein, dass die Immigration die tatsächlichen Einkommensnachweise einsehen möchte. Daher wird geraten, neben der Botschaft und Honorarkonsuln Bescheinigung, auch die entsprechenden Nachweise, bei der Verlängerung des Visums mitzunehmen, um bei Anfrage diese vorzulegen.

3 Gedanken zu „Deutsche Botschaft Bangkok, Einkommensbescheinigung für Immigration“

  1. wenn man nichts zu verbergen hat,kann man kto auszüge vorlegen auf denen das eindeutig hervorgeht,bei Fälschung der Einkommensbescheinigungen ZB,den und andere kenne ich,,,war einfacher Arbeiter bei einem Konzern,ist -war 50,kam hier angekommen mit Abfindungen,alles verblasen,innerhalb 2 jahren,,solche kommen dann auf diese ideen,wurde hier dann zum Beamten mit Pensionsnanspruch erhoben,hat aber keinerlei nachweisbare Einkünfte,andre waren noch krasser,flogen nach D und wollten sich arbeitslos melden,um in den Genuss der Bezüge zu kommen,

  2. Hallo,

    seit letztem Jahr muss lt. meiner Immigration (Lopburi) diese von der deutschen Botschaft ausgestellte Gehaltsbescheinigung vom Aussenministerium in BKK ueberbeglaubigt werden. Nun bitte meine Frage, ist das ueberall in Thailand so und aus welchem Gesetz geht dies hervor? Ich bin da etwas irritiert, glaubt man einem beglaubigten Schreiben einer Botschaft nicht mehr???

    Vielen Dank fuer ihre Antwort!

     

     

    1. Nicht alle Immigrationen in Thailand verfahren so. Aber leider ist dem so. Die Deutsche Botschaft bescheinigt nur: Jeder erste Nachweis (PDF) wird nur nach Vorlage von originalen der Nachweise (wie Renten- und Einkommensnachweise) ausgestellt.
      „Die Botschaften, Konsulate anderer Länder gaben sich anscheinend mit Angaben der Antragsteller, ohne weitere Nachweise, zufrieden.“
      Eine Überbeglaubigung bedeutet das die Unterschrift des Antragstellers (Beamte) der Botschaft, hinterlegt ist beim Außenministerium in BKK und die Botschaft dafür garantiert das die Angaben stimmen.

       

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