Wohnsitzmeldungen für Ausländer

Ausländer MÜSSEN innerhalb 24 Std. gemeldet werden.

Das Immigration Bureau weist noch einmal darauf hin, dass ein jeder der Ausländer unterbringt, verpflichtet ist diese innerhalb von 24 Stunden beim Immigration Bureau zu melden.

Das Einwanderungsgesetz von 1979, das in Abschnitt 38 behandelt wird und lautet:
“ Hausbesitzer, Hausvorstände, Vermieter oder Verwalter von Aufenthalten, die Ausländer beherbergen, müssen damit diese sich legal im Königreich aufhalten, die örtlichen Einwanderungsbehörden innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Ausländers informieren„.
„ Die Benachrichtigung über den Aufenthalt von Ausländern erfolgt durch den Verwalter von lizenzierten Hotels gemäß Hotelgesetz, den Eigentümern von Pensionen, Villen, Wohnungen und Miethäusern unter Verwendung des Formulars TM 30 ”. …

Formular TM 30 – PDF: TM30

Wohnsitzmeldungen sind auch ONLINE möglich.

Ein Gedanke zu „Wohnsitzmeldungen für Ausländer“

  1. Nach 30 jahren in Chiangmai kommt mn sich vor gegenunber thais als straf gefangene die sich alle 90 Tagen melden mussen nicht sehr gut fur thailand
    und dann werden die expats rausgeworfen wenn sie nicht genugend rente von baht 65,ooo nachweisen konnen was verdienen dann die thais als rente
    es ist nun keine wunder das diese armen leute das land verlassen mussen wenn ise die forderungen nicht entsprechen nich so schoen
    wenn ein thai in Deutschland lebt dann bekommt er mindesten nach 8 jahren die deutsch staatangehorigkeit in thailand kann man so wie ich 3o jahre leben und bekommt nichts

    ich bin selbst schon am uberlegen ob ich auch nicht thailand verlassen werde schon mal auch wegen diesen kurs denn wir bekommen

    meine email sapaper2012@gmail.com
    Jurgen Jones

Schreibe einen Kommentar zu hans jurgen jones Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert