Wohnsitzmeldung in Thailand & online

Hotels und Gasthäuser werden ausländische Gäste automatisch anmelden. NEU online anmelden (im Bericht) 10.09.23

Jeder Ausländer, in Thailand muss innerhalb von 24 Stunden, an seinem Aufenthaltsort: Hotel, Haus oder Condominium angemeldet werden (section 38 of the 1979 immigration act).

Dies erfolgt über das Formblatt tm.30 https://t1p.de/dqikx (PDF) und muss bei der Immigration mit Passkopien aller Bewohner eingereicht werden.
(Der Vermieter (Hausbuch Eigentümer) – Ehepartner, Freund oder … muss das tm 30 ausgefüllt und mit ID-Card und Hausbuch Kopie der Immigration vorlegen).

Condo Besitzer/Mieter, auch Mieter von Häusern sollten dieses mit dem jeweiligen Vermieter oder dem Condo Büro abklären.
Verantwortlich für diesen Report ist in erster Instanz der Vermieter, allerdings kann es für den Ausländer selbst nachteilig werden, wenn der 90 Tage Report oder die Visumverlängerung ansteht und die Wohnsitzmeldung nicht erfolgt ist.

NEUOnline Anmeldungen

Ab dem 15. September 2023 neues Meldesystem (TM.30) für Ausländer, Hauseigentümer können zur Meldung bei ihnen wohnender Ausländer das bisherige System nicht mehr nutzen. Sie müssen sich im neuen System anmelden: https://tm30.immigration.go.th/tm30/#/login

(TM 28.) Die Rückmeldungen nach Reisen innerhalb Thailands sind seit 28.01.2020 vom Tisch… mehr

Weitere Immigration „Formulare

11 Gedanken zu „Wohnsitzmeldung in Thailand & online“

  1. Guten Tag zusammen,
    eine Frage:
    Ich werde demnächst mit meiner thailändischen Ehefrau für 3 Wochen von Deutschland aus nach Bangkok als ganz „normaler Tourist“ reisen, um nach 2019 mal wieder kurz ihre Familie zu besuchen.
    Auch ein Kurztrip innerhalb Thailands nach Kanchanaburi mit 3-tägigem Aufenthalt in einem Standard-Hotel ist geplant.
    Muss ich dabei selbst irgendetwas in die Wege leiten betreffs TM30?
    Vielen Dank im Voraus!

    1. Verantwortlich ist der Hauseigentümer – die Person, die bei der Meldebehörde im Hausbuch als erste Person eingetragen ist. Der ausl. Tourist hat damit nichts zu tun. Die ggf. 800 Baht Strafe zahlt der eingtragene Eigentümer.

  2. Hallo.
    ich wohne in Bangkok und bin Eigentümer eines Condos.
    Ich habe mich noch nie nach meiner Einreise angemeldet. Bei den 90Tagemeldungen hatte ich deswegen noch nie Probleme.
    Kann mir jemand Auskunft geben: „Wenn ich Besuch von meinem Bruder/Tochter brkomme und diese bei mir unentgeldlich wohnen, was muß ich tun ?

  3. Auf der Immigration in Nakhon Ratchasima war bei mir der Papierschnipsel für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis EOS erforderlich. Die Online-Meldung nach meinem D Aufenthalt reichte denen nicht, ich musste mir im Nebengebäude noch den Papieschnipsel ausstellen lassen.

    Gruß
    Dieter

  4. wohne seit bald 40 jahren im zuständigkeitsbereich der immigration von maesai/chiangrai – da hat noch nie ein hahn danach gekräht…!

  5. Hallo,
    Ich war mit Re-Entry 5 Wochen in D und habe mich bei der Immi in Jomtien/Pattaya zurückgemeldet. Angeblich ist es dort erforderlich.
    – nur zu Info –
    P.S.: Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

    1. Hallo,
      das sind scheinbar die „Freiheiten“ der einzelnen Immigrationen, es kann sich jederzeit auch wieder ändern.
      Darum haben wir auch extra Immigration Chiang Mai geschrieben.
      Gruss das Thai-Ticker Team

      1. Ja, leider wird vieles so unterschiedlich gehandelt, obwohl die Vorgaben von Bangkok doch eigentlich für ganz Thailand gelten sollten.
        Viele Grüße zurück

      2. Das gilt aber nur für Leute die ein langfristiges Visum haben für Menschen die einen 30 Tage Visum haben und eine Verlängerung anstreben die müssen immer ein Update haben ,musste ich leider heute selber feststellen? Und das in Chiang Mai!

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