Die Deutsche Botschaft Bangkok
Ist mit einer neuen, sehr übersichtlichen Webseite online
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Führerschein in Thailand
Die deutsche Botschaft in Bangkok hat zu diesem Thema ganz klar Stellung genommen und schreibt auf ihrer… Webseite
Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Fahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Informationen können beim Department of Land Transport auch zum Kurzfristigen Erhalt von „Thai Driver Lizenzen“ erfragt werden. …
SIAM-INFO hat es nun recherchiert und dieses auf seiner Seite angegeben:
Führerschein in Thailand Wenn Sie in Thailand ein Kraftfahrzeug führen möchten, benötigen Sie selbstverständlich auch hier einen Führerschein.
… In Ihrer Heimat können Sie sich, beim örtlichen Straßenverkehrsamt, hierzu einen internationalen Führerschein ausstellen lassen. … Bei der Beantragung eines internationalen Führerscheins ist zu beachten, dass es > Verschiedene gibt < und die richtige Wahl nicht ganz einfach ist. Ich benutze die etwas sperrigen behördlichen Bezeichnungen, da diese bei der Beantragung hilfreich sein dürften. …
Fazit: Der 30 Tage Urlauber sollte den > Internationalen Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (Pariser Abkommen) beantragen <> Dieser Führerschein wird in Deutschland nur nach spezieller Nachfrage von der Führerscheinstelle ausgegeben…. denn dieser sei auch von Thailand am 24. Oktober 1929 > ratifiziert < worden! Generell muss auch immer neben dem internationalen Führerschein der deutsche Führerschein vorgelegt werden
https://www.siam-info.de/papierkrieg/fuehrerschein.html
Phukets Immigrationschef: Nach jeder Reise bei der Immigration registrieren
Der Chef der Immigration in Phuket, Polizeioberst Katha-thorn Kumthieng, bestätigte, dass alle Ausländer, die als in Phuket wohnhaft registriert sind, ihren Wohnort bei der Immigration bestätigen müssen, falls sie in einem thailändischen Hotel übernachtet haben, auch wenn das nur für eine Nacht ist.
Die Bestätigung erfolgte nach Beschwerden von Expats, die eine Geldstrafe von 2.000 Baht zahlen mussten, weil sie innerhalb des Landes verreisten und in Hotels wohnten, sich nach ihrer Rückkehr nach Phuket aber nicht bei der Immigration meldeten.
„Laut Gesetz muss innerhalb von 24 Stunden die Adresse registriert werden, nachdem sie anderweitig registriert wurde wie bei einem Hotel oder einer Pension“, sagte Kathathom. „Das liegt daran, dass das Hotel oder die Pension jemanden registrieren, weil das Gesetz ist, das heißt, man wohnt dann woanders als bei der Immigration angegeben. Wenn Sie dann zu Ihrem Wohnort zurückkehren, müssen Sie die Immigration informieren“, erklärte er.
Dasselbe gilt für Ausländer, die in Phuket leben, das Land verlassen und wieder zurückkehren. Wenn sie übers Wochenende im Ausland waren… Weiter und hier Anmeldeformular pdf
*Sie wohnen in einem Condominium? Dann melden Sie sich nach ihrer Reise, sofort bei der Verwaltung…
Quelle: HALLO das Magazin
Chiang Mai – Wer seinen Thai-Führerschein auf weitere 5 Jahre verlängern möchte, erhält vom Straßenverkehrsamt in Chiang Mai einen „Laufzettel“.
(Hier die Übersetzung)… Weiter
„Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr“
Antwort der Thailändische Botschaft Berlin: Auf eine Frage der Pattayafans, ob man als Tourist in Thailand Auto fahren darf, haben sie folgende Antwort erhalten:
Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht. Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet.
Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen. … Der komplette Artikel: Weiter
Deutsches Auswärtiges Amt
Unter: Allgemeine Reiseinformationen
Führerscheine
Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.
Ausgabe vom 19.01.2018
Wichtig für alle Urlauber oder Residenten
Wer bis nach Thailand reist, egal ob Urlauber oder Resident, sollte ausreichend versichert sein, sonst kann es extrem problematisch werden.
Wir haben mehrfach darüber berichten müssen im Thai-Ticker Newsletter. Darum finden Sie so viele verschiedene Angaben hier. Auch wenn Sie bereits abgereist sind und haben es vergessen sich zu versichern, kein Problem, auch dann gibt es noch Absicherungen. Schauen Sie einfach nach, auf unserer immer wieder aktualisierten Versicherungsseite …
http://thai-ticker.com/finanzen/versicherungen
Neues Zusatz Formular bei der Verlängerung des Jahresvisum, fordert die Immigration Chiang Mai.
Zusätzlich zum TM 7 (Bei Formblätter der Immi. unter: STAY IN THE KINGDOM angegeben).
„Bekanntmachung der Konditionen und Voraussetzungen für die Erlaubnis sich zeitlich begrenzt im Königreich Thailand aufzuhalten“
Bei der Verlängerung seines „Jahresvisum“ ist nun zusätzlich ein Formular, welches in Thai und in Englisch verfasst ist, auszufüllen und dessen Kenntnisnahme mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
Das Formular: In Thai u. Englisch (PDF)
Wir haben denen, die nicht so sicher sind, in Thai oder Englisch, das Formular übersetzt:
Deutsche Übersetzung (PDF) Nur als Muster
(Z.K. das erste Formular, welches noch einmal von der Immi gekürzt wurde: Übersetzung (PDF) nur um das obere verständlicher zu machen)
Übersetzt von Paul Martini, professioneller Übersetzer für Deutsch und Englisch, info@thailandprivat.com
Von Deutschland z.B nach Thailand ausprobiert, es funktioniert prima.
Zuerst muss man , für den Wohnort in Deutschland in dem man angemeldet ist, eine kostenlose Telefonnummer bei SIPGATE www.sipgate.de holen.
Danach bei z.B. PHONERLITE (es ist aber auch bei sipgate bereits zum fertigen Gebrauch vor angegeben), aufgefahren.
Damit kann man, auf seinem Computer bereits Anrufe kostenfrei, in hervorragender Qualität, entgegen nehmen.
Anrufe auch auf einem ganz normalen Telefon z.B. in Thailand entgegennehmen geht auch.
Dazu muss man bei bei Mc Asia www.McAsia.de ein kleines „Gerät“ bestellen, kaufen (was nicht kostenfrei ist), nun kann man – kostenfrei – mit oder ohne Computer einzuschalten – in Thailand erreicht werden. Mc Asia Installation Vorschläge.
Aber es gibt noch viele Möglichkeiten mehr von Sipgate aus, die dann aber nicht kostenfrei sind.