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Wohnsitzmeldungen für Ausländer

Ausländer MÜSSEN innerhalb 24 Std. gemeldet werden.

Das Immigration Bureau weist noch einmal darauf hin, dass ein jeder der Ausländer unterbringt, verpflichtet ist diese innerhalb von 24 Stunden beim Immigration Bureau zu melden.

Das Einwanderungsgesetz von 1979, das in Abschnitt 38 behandelt wird und lautet:
“ Hausbesitzer, Hausvorstände, Vermieter oder Verwalter von Aufenthalten, die Ausländer beherbergen, müssen damit diese sich legal im Königreich aufhalten, die örtlichen Einwanderungsbehörden innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Ausländers informieren„.
„ Die Benachrichtigung über den Aufenthalt von Ausländern erfolgt durch den Verwalter von lizenzierten Hotels gemäß Hotelgesetz, den Eigentümern von Pensionen, Villen, Wohnungen und Miethäusern unter Verwendung des Formulars TM 30 ”. …

Formular TM 30 – PDF: TM30

Wohnsitzmeldungen sind auch ONLINE möglich.