Die VISA Bestimmungen haben sich geändert!

20.10.2019 – Facebook Nutzerin: Daniela aus München informiert
Ganz Aktuell Retirement 90 Tage Visum

Die Bestimmungen haben sich geändert!
Ich kann berichten wie es auf dem Münchner Generalkonsulat war, weil meine Mama die im Dez., wie jedes Jahr 90 Tage auf Besuch kommen will, sich gestern Vorort informiert hat. Ergo das
Retirement O 90 Tag Single Entry Visum
In dem Fall da meine Mutter mich besucht baucht das Konsulat noch folgende weitere Papier außer dem üblichen:

– Einladungsschreiben meinerseits
– Kopie meines Pass, ( je nach Beamten auch Kopie, meines Visums und des TM 30 – Receipt of Notification),
– bei Renten unter 1200 € die Kontoauszüge der letzten 3 Monate in denen das Konto nicht unter 5000€ Guthaben sein darf
– Angabe einer Konaktperson/Bügen im Heimatland.

Ich kann nur jedem empfehlen, sich vorab zu informieren welche Papiere im Einzelnen noch vorzulegen sind – gerade Langzeitmieter oder Hausbesitzer – um sein Visum zu bekommen.

Auf die Frage warum sie das jetzt so kompliziert machen ?
Weil Thailand sich dem Internationalen Standard angleicht.
Mal sehen wie es weiter geht!
Bearbeitung 1) Um Diskussionen vorzubeugen, ich schreibe dies hier, weil es gestern aktuell die Info vom Generalkonsulat in München war und es so nicht in den Visabestimmungen von der Botschaft steht!
Deshalb am Besten vorab anrufen Info einholen und denen schildern ob man privat, im eigenen Heim oder Hotel wohnt!

Königlich Thailändische Botschft Berlin

Visabestimmungen:
Allgemeine InformationenLänderliste und Hinweise
Visaarten und erforderliche Unterlagen
Antragseinreichung, Bearbeitungszeit und ZahlungsweiseHäufig gestellte Fragen
WICHTIGE HINWEISE:  Wichtige Hinweise

Königlich Thailändisches Generalkonsulat Frankfurt https://www.thaigeneralkonsulat.de https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen.html

Königlich Thailändisches Generalkonsulat München https://thaiconsulate.de
https://thaiconsulate.de/non-immigrant-visum-o

Ein Gedanke zu „Die VISA Bestimmungen haben sich geändert!“

  1. Touristen Visum M: (60-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 6 Monate, mehrfache Einreise)

    vollständig ausgefüllter Visaantrag : die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
    Reisepass im Original
    Kopie der ersten Seite des Reisepasses
    1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
    Kopie der Flugbestätigung (Hinflug + Rück- oder Weiterflug, Bus- oder Zugticket in ein Nachbarland, Hotelbuchung in einem Nachbarland oder Visum für ein Nachbarland)
    Ausreisenachweis innerhalb von 60 Tagen nach der ersten Einreise (Rück- oder Weiterflug, Bus- oder Zugticket in ein Nachbarland, Hotelbuchung in einem Nachbarland oder Visum für ein Nachbarland)
    Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers/ Immatrikulationsbescheinigung/ finanzielle Bürgschaftserklärung + Ausweiskopie einer dritten Person (wenn der Antragsteller nicht beschäftigt ist)
    Hotelbuchung von mind. einem Aufenthaltsort (Bitte beachten Sie, dass Ihr Name als Gast deutlich zu sehen ist); Bei einem privaten Wohnsitz ist ein unterschriebenes Einladungsschreiben (nicht handschriftlich) mit Zeitraum- und Anschriftangabe sowie eine Kopie der ersten Seite des Reisepasses von der einladenden Person erforderlich
    Vermögensnachweis: Kontoauszüge der letzten 3 Monaten mit jeweils einem Mindestbetrag von 5.000,00 €
    150,00 € Visagebühr

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