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Deutsche Botschaft Bangkok, Einkommensbescheinigung für Immigration

Auf Anfrage wurde bestätigt: das von der Deutschen Botschaft und auch den Honorarkonsuln (Chiang Mai, Pattaya, Phuket), Einkommensbescheinigungen auf der Basis vorgelegter Nachweise (wie Renten- und Einkommensnachweise) weiterhin ausgestellt werden.

Die Vertretungen Deutschlands werden sich nicht den Auslandsvertretungen von GB, USA und Australien anschließen, die ab 2019 diese Bescheinigungen nicht mehr ausstellen werden.
(Artikel aus dem Wochenblitz)

Der Deutschen Botschaft liegen keine Informationen vor, dass die Immigration ab 2019 deutsche Bescheinigungen nicht mehr anerkennen wird. Allerdings kann es evtl. sein, dass die Immigration die tatsächlichen Einkommensnachweise einsehen möchte. Daher wird geraten, neben der Botschaft und Honorarkonsuln Bescheinigung, auch die entsprechenden Nachweise, bei der Verlängerung des Visums mitzunehmen, um bei Anfrage diese vorzulegen.