Archiv der Kategorie: News Meldung

Der NEUE …

Honorarkonsulat Chiang Mai

Nach längerer Übergangszeit des Wartens, und das nicht nur coronabedingt, hat Nordthailand endlich wieder eine funktionierende konsularische Betreuung.

Seit dem 2. November ist nun das Büro des Honorarkonsulats Chiang Mai am alten Ort wieder geöffnet.

Zur Freude vieler Expats hat sich der frisch gebackene Honorarkonsul Sebastian Justus Schmidt –

zwei Mal Schmidt:
S.E. Botschafter Georg Schmidt und Honorarkonsul Sebastian J. Schmidt

  – vereidigt am 26. Oktober von seinem Namensvetter S.E. Botschafter Georg Schmidt in Bangkok – zusammen mit seinem neuen Team an die Arbeit gemacht.

Das alte Quartett ist auch das neue Team im Büro und steht mit seinem Erfahrungsspektrum und seiner Routine der neuen Führung kompetent zur Seite.

Khun Wurawan, Khun Porrameth, Khun Patcharee, Khun Parinda und der NEUE.

Das Serviceangebot und die gebotenen Dienstleistungen – auch die Gebühren –  für Thais und alle deutschen Staatsangehörigen, bleiben vorerst gleich. Jedoch kann mit den zu erwartenden Einnahmen – vom Auswärtigen Amt lt. der Gebührenverordnung – gerade mal kostendeckend kalkuliert werden.
Das Büro und Angestellte zahlt der Honorarkonsul nämlich aus eigener Tasche, er selbst erhält kein Gehalt. Gleichzeitig hat das Land vor Ort eine Anlaufstation für Deutsche und ist offiziell am wirtschaftlichen und kulturellen Netzwerk zwischen den Ländern beteiligt.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag : 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Bitte um Voranmeldung, sowie Einhaltung der Abstandsregeln.
Mobil: 083 57 37 747 
Tel. 053 83 87 35
Fax. 053 83 87 35
E-Mail: chiang-mai@hk-diplo.de

199/163 Moo 3, Baan Nai Fun 2, Kan Klong Chonpratan Road,
Tambon Mae Hia, Amphoe Muan, Chiang Mai 50100.

Google: Deutsches Konsulat Chiang Mai: https://t1p.de/DHK

Als Hinweis: Im Moment sollten thailändische Staatsangehörige in Bezug auf Visa und familiäre Belange Deutsch/ Thai sich vorab umfassend informieren (Botschaft-Info / Allgemeine Dienstleistungen) und genügend Zeit einplanen, da nach wie vor – bedingt durch die weltweite COVID – Krise – mit Besonderheiten und/ oder Verzögerungen in den Abläufen der Bearbeitung gerechnet werden muss.
Darüber hinaus steht aber das eingespielte freundliche deutsch sprechende Thai-Team – jedem Expat/ Residenzler oder deutschen Touristen mit seiner langjährigen Erfahrung souverän zur Seite.
Auch zum Vorteil für den neuen Honorarkonsul, der somit den Hilfe suchenden Deutschen und auch thailändischen Besuchern mit frischem Elan und offenem Ohr für individuelle Anfragen oder Problemen zur Seite stehen kann.
Seine langjährige Kenntnis, Erfahrung über Thailand und sein auch kultureller Zugang über Land & Leute kann somit nur von Vorteil sein.

Das Thai-Ticker Team wünscht dem Neuen, Geduld, Erfolg und gutes Gelingen.

DER ALTE…

…gar nicht alt: H.K. a.D. Hagen Dirksen im Ruhestand, aber nach wie vor aktiv u.a.im DHV. Auch ihm alles Gute !

Thailand mit Touristenvisum

TAT Frankfurt meldet vom 09. November 2020 ist es möglich, als deutscher Tourist in Thailand einzureisen.

Erforderlich für das sogenannte TR-Visum ist unter anderem eine 14-tägige Quarantäne, der Nachweis eines aktuellen negativen PCR-Tests sowie der Download einer mobilen App zur Rückverfolgung von Infektionsketten. Das Visum hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Kosten hierfür betragen 35 EUR.

Hier nähere Infos zu den Voraussetzungen und Regularien:

Für die Erteilung des TR-Visums muss man die Buchung in einem Alternative State Quarantine (ASQ) Hotel nachweisen – für die 14-tägige Quarantäne. Die Liste der Hotels findet man hier: https://bit.ly/3k27xLz Außerdem muss Folgendes vorgelegt werden:

Ein gültiges Flugticket.Kontoauszüge der letzten sechs Monate, die jeweils einen Mindestkontostand von 500.000 THB oder 15.000 EUR aufweisen.Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.

Für den Check In am Flughafen benötigt man Folgendes:Ein Certificate of Entry (COE) sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt und in dem COE und TR-Visum vermerkt sind. Ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht sowie ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein. Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19-Screening durch, bei dem die Körpertemperatur gemessen und Reisende auf mögliche Symptome überprüft werden. Außerdem ist der Download der mobilen App „Thaichana“ zur Nachverfolgung von Infektionsketten verpflichtend. Wer keine Symptome aufweist, kann die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Anschließend ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.

Weitere Informationen zum TR-Visum erteilen die folgenden Stellen:

Für Personen, die in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz oder Thüringen wohnhaft sind: Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt https://www.thaigeneralkonsulat.de

Für Personen, die in den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg wohnhaft sind: Thailändisches Generalkonsulat in München https://thaiconsulate.de/COE

Für Personen, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen wohnhaft sind: Königlich-Thailändische Botschaft Berlin http://german.thaiembassy.de

Für Österreicher: Königlich Thailändische Botschaft Wien http://www.thaiembassy.at

Königlich Thailändischen Botschaft, Berlin informiert: 08.11.
Visaarten und erforderliche Unterlagen: … mehr
Touristen … PDF geändert am 16.11… mehr

Reisewarnung fürs Urlaubsland: Was nun?

Was tun, wenn die Situation im Reiseland nicht mehr sicher ist?

Reiseversicherung meldet am 04.03.2020
Wer in der Welt unterwegs ist, wird mit immer mehr Risiken konfrontiert. Zwar meiden Urlauber in der Regel Gefahrenländer, aber zu Terroranschlägen oder politischen Auseinandersetzungen kann es praktisch überall kommen. Auch Risiken durch Infektionen und Naturkatastrophen werden vielfältiger. Was ist bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zu beachten?

Ob eine Reise in ein bestimmtes Land sicher ist oder nicht, entscheidet das Auswärtige Amt. Gibt es eine Reisewarnung heraus, sollten Urlauber nicht mehr ins Land reisen. Manchmal gilt eine solche Reisewarnung auch nur für Teile des Landes oder bestimmte Regionen. Solche Reisewarnungen spricht das Auswärtige Amt allerdings nur selten aus. Auf seiner Website des Auswärtigen Amtes sind derzeit 27 Reise- oder Teilreisewarnungen gelistet, darunter für China, den Norden der Sinai-Halbinsel in Ägypten und den Osten der Ukraine.

Versicherungsschutz bei Reisewarnung
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Quelle: Reiseversicherung