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Thailand mit Touristenvisum

TAT Frankfurt meldet vom 09. November 2020 ist es möglich, als deutscher Tourist in Thailand einzureisen.

Erforderlich für das sogenannte TR-Visum ist unter anderem eine 14-tägige Quarantäne, der Nachweis eines aktuellen negativen PCR-Tests sowie der Download einer mobilen App zur Rückverfolgung von Infektionsketten. Das Visum hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Kosten hierfür betragen 35 EUR.

Hier nähere Infos zu den Voraussetzungen und Regularien:

Für die Erteilung des TR-Visums muss man die Buchung in einem Alternative State Quarantine (ASQ) Hotel nachweisen – für die 14-tägige Quarantäne. Die Liste der Hotels findet man hier: https://bit.ly/3k27xLz Außerdem muss Folgendes vorgelegt werden:

Ein gültiges Flugticket.Kontoauszüge der letzten sechs Monate, die jeweils einen Mindestkontostand von 500.000 THB oder 15.000 EUR aufweisen.Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.

Für den Check In am Flughafen benötigt man Folgendes:Ein Certificate of Entry (COE) sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt und in dem COE und TR-Visum vermerkt sind. Ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht sowie ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein. Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19-Screening durch, bei dem die Körpertemperatur gemessen und Reisende auf mögliche Symptome überprüft werden. Außerdem ist der Download der mobilen App „Thaichana“ zur Nachverfolgung von Infektionsketten verpflichtend. Wer keine Symptome aufweist, kann die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Anschließend ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.

Weitere Informationen zum TR-Visum erteilen die folgenden Stellen:

Für Personen, die in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz oder Thüringen wohnhaft sind: Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt https://www.thaigeneralkonsulat.de

Für Personen, die in den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg wohnhaft sind: Thailändisches Generalkonsulat in München https://thaiconsulate.de/COE

Für Personen, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen wohnhaft sind: Königlich-Thailändische Botschaft Berlin http://german.thaiembassy.de

Für Österreicher: Königlich Thailändische Botschaft Wien http://www.thaiembassy.at

Königlich Thailändischen Botschaft, Berlin informiert: 08.11.
Visaarten und erforderliche Unterlagen: … mehr
Touristen … PDF geändert am 16.11… mehr