Neue regeln zu Krankenversicherung

Neue Regeln zur Covid-Krankenversicherung für Langzeit-Expats
Das Kabinett hat im Grundsatz neue Regeln zur Krankenversicherung für Ausländer im Rahmen des Non-Immigrant-Visum Type -OA- genehmigt.

Die neuen Regeln wurden wie folgt festgelegt:

1. Der erste Visumantrag muss eine Krankenversicherung oder staatliche Sozialhilfe mit einer Mindestdeckung von 100.000 US-Dollar oder 3 Millionen THB für medizinische Ausgaben und die Behandlung von Covid-19 umfassen.

2. Bei Anträgen auf Verlängerung des Aufenthalts muss eine Auslandskrankenversicherung oder eine ausländische Sozialhilfe nachgewiesen werden. Dies muss von einer zuständigen Regierungsbehörde, wie einer ausländischen Botschaft in Thailand oder dem Außenministerium des Landes, beglaubigt werden.

3. Verweigert ein Versicherer den Versicherungsschutz aufgrund gesundheitlicher Risiken, müssen Visumantragsteller zusätzliche Dokumente einschließlich des Ablehnungsschreibens sowie Wertpapiere, Kautionen oder andere Werte von mindestens 3 Millionen THB nachgewiesen werden.

Das Kabinett hat die Einwanderungsbehörde beauftragt, die Regeln und Bedingungen für die Beantragung von Kurzzeitvisa zu verbessern, während das Außenministerium mit der Aktualisierung der Richtlinien für das Non-Immigrant-Visum Type -OA- beauftragt wurde.

THE NATION THAILAND vom 16.06.2021
Bangkok Post vom 16.06.2021

Quelle Siam-Info (Nachrichten)

Zusatz für alle älteren die seit Jahren bereits in Thailand leben:

SIAM-INFO http://www.siam-info.de/papierkrieg/visum.html
Non-Immigrant-Visum Type O-A
“Rentnervisum” Longstay 365 Tage
Dieses speziell auf Rentner zugeschnittene Visum kann in Deutschland nur bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin oder den Königlichen Thailändischen Generalkonsulaten in Frankfurt und München beantragt werden. Ab dem 31.10.2019 muss für ein Non-Immigrant-Visa O-A eine Krankenversicherung nachgewiesen werden. Laut Auskunft der Immigration sind die bereits hier lebenden Rentner mit einem Non-Immigrant-Visa O, bei ihrer jährlichen Verlängerung ihres Visums nicht betroffen.



3 Gedanken zu „Neue regeln zu Krankenversicherung“

  1. Hallo Raimund,

    Das hört sich gut an. Dann müssen wir nicht zwangsläufig eine Thai-Versicherung abschließen.

    Ich werde mich mal ranmachen und die verschiedenen Versicherungen vergleichen.

    Viele Grüße aus Chiang Rai
    Stefan

  2. Es war schon vor dem „Big Reset“ geplant , nur noch Aufenthalte fuer echte Geldsaecke und Sonstige mit
    Stempel und Konto „Multinational“.
    Echte Reisende , Industrietouristen und klapperige Rentner werden nicht mehr gebraucht .

  3. Ich habe da eine Frage, eigentlich müssten es mehrere Betroffene geben. Soldaten a.D, aber auch Beamte. bekommen eine Beihilfe von 70% auf die Krankeitskosten und diese wurden auch auf bisherige Arzt-, Krankenhaus- und Medikamentenkosten in Thailand für mich und meine (Thai) Ehefrau erstattet. Für die verbleibenden 30 % Restkosten besteht eine Krankenversicherung bei der Allianz. Dieser Vertrag wurde auf weltweite Auslandsdeckung erweitert! Inwieweit wird diese Absicherung bei den neu geforderten Regelungen für Langzeitvisa berücksichtig. Eine irgendwie andere Absicherung werde ich wahrsheinlich mit fast 80 Jahren wohl nicht mehr abschliessen können. Eine Einschränkung der Leistungen bei Pandemie etc.ist weder bei der Beihilfe noch bei der Versicherung nicht vorhanden.

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