Hotels und Gasthäuser werden ausländische Gäste automatisch anmelden.
Jeder Ausländer, in Thailand muss innerhalb von 24 Stunden, an seinem Aufenthaltsort: Hotel, Haus oder Condominium angemeldet werden (section 38 of the 1979 immigration act).
Dies erfolgt über das Formblatt tm.30 https://t1p.de/dqikx (PDF) und muss bei der Immigration mit Passkopien aller Bewohner eingereicht werden.
(Der Vermieter (Hausbuch Eigentümer) – Ehepartner, Freund oder … muss das tm 30 ausgefüllt und mit ID-Card und Hausbuch Kopie der Immigration vorlegen).
Condo Besitzer/Mieter, auch Mieter von Häusern sollten dieses mit dem jeweiligen Vermieter oder dem Condo Büro abklären.
Verantwortlich für diesen Report ist in erster Instanz der Vermieter, allerdings kann es für den Ausländer selbst nachteilig werden, wenn der 90 Tage Report oder die Visumverlängerung ansteht und die Wohnsitzmeldung nicht erfolgt ist.
Zumindest in Chiang Mai ist es derzeit so, 25.08.22: Wer von einer Reise zu seinem angemeldeten Wohnort zurückkehrt, braucht nicht neu angemeldet zu werden.
Online Anmeldungen
Auf der Webseiter der Immigration gibt es auch diesen Link (Login für Hotel): https://extranet.immigration.go.th/fn24online/
(TM 28.) Die Rückmeldungen nach Reisen innerhalb Thailands sind seit 28.01.2020 vom Tisch… mehr
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